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Energieausweis, wofür ?
 
Am 1.Mai 2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft getreten. Ab 1.Mai 2015 gilt sie
verbindlich. Das heißt, die Vorlage eines Energieausweises ist zum Beispiel bei Immobilienverkäufen gesetzlich 
vorgeschrieben unter Androhung von Bußgeldstrafen.
Man unterscheidet dabei in Verbrauchsausweise und Bedarfausweise. Ersterer basiert auf die erfolgten
Energieverbräuche. Beim Zweiten wird der Energiebedarf anhand des baulichen Zustandes (Außenwandstärken,
Fenster, Dach, Wärmedämmung etc.) der Immobilie ermittelt.
Dadurch ist der Bedarfsausweis wesentlich aufwändiger und demzufolge auch kostenintensiver.
Für den Verkäufer eines Ein- oder Zweifamilienhauses genügt in der Regel der Verbrauchsausweis. Anhand der
letzten drei Jahresverbräuche und einiger weiterer Daten zum Haus kann hier relativ günstig ein Energieverbrauchs-
ausweis erstellt werden.
Ein Energieausweis muss folgende wichtige Angaben enthalten:
- Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis
- die Höhe der verbrauchten Energie bzw. des Energiebedarfes
- der wesentliche Energieträger  (z.B. Erdgas, Oel, Strom)
- das Baujahr des Hauses
- die Energieeffiziensklasse (bei neueren Ausweisen)
 
 Ich unterstütze Sie gerne bei der Beschaffung dieses Energieausweises.
 
(orientierende und nicht erschöpfende Darstellung)