| Energieausweis, wofür ? | 
	
	
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		| Am 1.Mai 2014 ist die neue 
		Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft getreten. Ab 1.Mai 2015 
		gilt sie  | 
	
	
		| verbindlich. Das heißt, die 
		Vorlage eines Energieausweises ist zum Beispiel bei Immobilienverkäufen 
		gesetzlich   | 
	
	
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vorgeschrieben unter Androhung von Bußgeldstrafen. | 
	
	
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Man unterscheidet dabei in Verbrauchsausweise und Bedarfausweise. 
Ersterer basiert auf die erfolgten  | 
	
	
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Energieverbräuche. Beim Zweiten wird der Energiebedarf anhand des 
baulichen Zustandes (Außenwandstärken, | 
	
	
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Fenster, Dach, Wärmedämmung etc.) der Immobilie ermittelt.  | 
	
	
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Dadurch ist der Bedarfsausweis wesentlich aufwändiger und 
demzufolge auch kostenintensiver.  | 
	
	
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Für den Verkäufer eines Ein- oder Zweifamilienhauses genügt in 
der Regel der Verbrauchsausweis. Anhand der  | 
	
	
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letzten drei Jahresverbräuche und einiger weiterer Daten zum Haus 
kann hier relativ günstig ein Energieverbrauchs-  | 
	
	
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ausweis erstellt werden. | 
	
	
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Ein Energieausweis muss folgende wichtige Angaben enthalten: | 
	
	
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- Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis | 
	
	
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- die Höhe der verbrauchten Energie bzw. des Energiebedarfes
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- der wesentliche Energieträger  (z.B. Erdgas, Oel, Strom) | 
	
	
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- das Baujahr des Hauses | 
	
	
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- die Energieeffiziensklasse (bei neueren Ausweisen) | 
	
	
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 Ich unterstütze Sie gerne bei der Beschaffung dieses 
Energieausweises. | 
	
	
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(orientierende und nicht erschöpfende Darstellung) | 
	
	
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